Unverzichtbar für Selbständige und Freiberufler.
Stellen Sie sich einmal vor Sie verlieren aufgrund von einer Krankheit oder Unfall Ihre Gesundheit und damit auch Ihre Arbeitskraft. Sie können vielleicht nie wieder arbeiten! Gerade für Selbständige und Freiberufler ist dies meistens mit dem sozialen Abstieg verbunden. Staatlichen Schutz gibt es keinen. Wir zeigen Ihnen wie Sie für diesen Fall dennoch Ihre Existenz/Lebensunterhalt sicherstellen können.
Gerne beraten wir Sie zu folgenden Leistungen:
Berufsunfähigkeits-Versicherung
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Kranken-
Tagegeld
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Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
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Grundfähigkeits-Versicherung
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Dread Disease
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Zufriedene Kunden
Haben Sie noch Fragen?
Warum ein Krankentagegeld?
Nicht jeder der krank wird ist gleichzeitig Berufsunfähig. Bis zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit kann etwas Zeit vergehen. Bis dahin sichert das Krankentagegeld Ihr Einkommen.
Welches Produkt ist das richtige für mich?
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer die 1. Wahl. Kein anderes Produkt bietet einen so umfangreichen Schutz beim Verlust der Arbeitskraft.
Welches Produkt die passende Absicherung für Sie ist, hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel spielen Ihr Beruf, Vorerkrankung, Unternehmensform u.v.m. eine Rolle.
Nach Berücksichtigung aller Faktoren prüfen wir welche Form der Arbeitskraftabsicherung am besten zu Ihnen passt. Dabei die Prüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns immer die 1. Wahl. Denn kein anderes Produkt bietet einen so umfangreichen Schutz beim Verlust der Arbeitskraft.
Sollte die Berufsunfähigkeit aus welchen Gründen auch immer nicht Frage kommen, prüfen wir eine Grundfähigkeitsversicherung. Diese sichert zwar nicht ihre Arbeitskraft ab, dafür aber bestimmte Grundfähigkeiten wie zum Beispiel Treppensteigen, Autofahren, Sprechen u.v.m.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist bei uns immer die letzte Wahl. Denn diese leistet ausschließlich nur, wenn Sie wirklich keinem Beruf mehr nachgehen können.
Die sogenannte Dread-Disease Police besser bekannt als Absicherung gegen schwere Krankheiten bieten wir dagegen jedem an. Die vereinbarte Einmalzahlung soll als finanzieller Notgroschen für unerwartete Ausgaben dienen.
Zahle ich auf meine Berufsunfähigkeitsrente steuern?
Ja, denn die Rente zählt zu den sogenannten zeitlich begrenzten Leibrenten. Diese sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente. Wann fängt der Rentenbezug an und wieviel Jahren endet er. Hierzu eine beispielhafte Tabelle.