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BRSG 2022 Arbeitgeberzuschuss – Was ändert sich?

In Gesprächen mit Arbeitgebern stelle ich vermehrt fest, dass nur sehr wenige über die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) informiert sind. 

Das 2018 in Kraft getreten Gesetz erhöht nicht nur den Förderrahmen von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze. Das BRSG regelt auch die Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Betriebliche Direktversicherungen, Pensionsfonds sowie Pensionskassen welche ab 2019 abgeschlossen wurden, müssen sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart mit 15% des Umwandlungsbetrages bezuschusst werden. 

Und für Verträge vor 2019?

Auch für diese gilt eine Zuschusspflicht. Allerdings hat der Gesetzgeber hier eine Übergangsfrist für den Zuschuss bis zum 01.01.2022 eingeräumt. Ab dann gilt auch Altverträge eine Zuschusspflicht.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten.

Was bedeutet das jetzt für Arbeitgeber?

Da das Betriebsrentenstärkungsgesetz sagt, dass Arbeitgeber den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bis zum Januar 2022 umgesetzt haben müssen, kommt hier einige Arbeit auf sie zu. Jeder einzelne Vertrag der vor 2019 abgeschlossen wurde muss einzeln geprüft werden. 

Geprüft werden sollte vor allem ob eine Erhöhung bei bestehenden Versicherern überhaupt möglich ist. Dies ist sehr oft leider nicht der Fall. Welche Lösungsansätze gibt es dann, wenn mit bisherigen Anbietern keine Lösung zu finden ist?

Daher empfehle ich Arbeitgebern spätesten im Juli – August mit der Prüfung und Anpassung der Versorgungsordnung zu beginnen. Auch hier stelle ich fest, dass sehr oft auf keine Versorgungsordnung vorhanden oder veraltet ist. Hier empfehle ich zeitnah eine Aktualisierung, oder die erstmalige und dem BRSG aus dem Jahre 2018 rechtskonforme Erstellung.

Meine Empfehlung

Ich empfehle Arbeitgebern spätesten im Juli – August mit der Prüfung und Anpassung der Versorgungsordnung zu beginnen. Auch hier stelle ich sehr oft fest, dass sehr oft auf keine Versorgungsordnung vorhanden oder veraltet ist und nicht dem aktuellen BRSG entspricht. Eine zeitnahe Aktualisierung oder die erstmalige Erstellung einer Versorgungsordnung ist sehr zu empfehlen. Diese schützt Arbeitgeber vor möglichen Haftungsrisiken.

Für die Umsetzung einer BRSG konformen betrieblichen Altersvorsorge empfehle ich Arbeitgebern sich von erfahrenen Dienstleistern wie z.B. unabhängigen Versicherungsmaklern helfen lassen. 

Gute Versicherungsmakler bieten gleichzeitig die Kooperation mit erfahrenen Juristen zur Erstellung einer rechtssicheren und haftungsbefreienden Versorgungsordnung an. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungsordnung ist ratsam.

Als erfahrener Versicherungsmakler arbeite ich nicht nur mit einem versierten Fachanwalt zusammen. Ich optimiere auch bestehende Versorgungslösungen und integriere diese dann sofern möglich in verbesserte Konzepte. Wie diese verbesserten Konzepte aussehe und worauf Sie als Arbeitgeber auf die bevorstehende Garantiezinssenkung reagieren sollten, erkläre ich Ihnen sehr gerne in einem Gespräch.

Wer als Arbeitgeber das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge als Ganzes nachlesen möchte einfach hier klicken.   

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