Skip to main content

Per Gesetz haben Arbeitnehmer die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dies gilt seit 2002 für Auszubildende, Teilzeitkräfte, Minijobber, befristete oder unbefristete Mitarbeiter und Geschäftsführer.

Seitdem dürfen Mitarbeiter Teile ihres Bruttoeinkommens in eine bAV investieren. Die Beiträge fließen ohne Abzug von Sozialabgaben und Steuern direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber sparen damit den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Diesen finanziellen Vorteil dürfen Arbeitgeber seit 2019 nicht mehr für sich behalten. Seitdem muss der Arbeitgeber für Neuverträge im Rahmen der bAV ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 15% leisten. Der Zuschuss kann auf die tatsächliche Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge beschränkt werden, die Pauschale ist allerdings einfacher zu berechnen.

Arbeitgeber übertragen Verantwortung auf Personaler 

Ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einmal eingerichtet, übertragen Arbeitgeber die Verantwortung sich um die Prozesse der bAV zu kümmern auf die Personalabteilung. Meine Gesprächen mit Personalern zeigen mir fast immer, dass diese mit der Thematik völlig überfordert sind. Selten, dass ich auf einen mit ausreichender Qualifikation treffe.

Warum nicht? Weil das Thema einfach zu komplex und zu umfangreich ist um sich mal eben so auf dem laufenden zu halten. Wozu führt das? Natürlich zu Entscheidungen welche für Arbeitgeber enorme Haftungspotentiale mit sich bringen.

Arbeitgeber müssen hier eines beachten. Personaler sind sogenannte Erfüllungsgehilfen. Auch wenn diese ihrer Verpflichtung nachkommen und den Prozess der bAV betreuen. Letztendlich haftet doch der Arbeitgeber für jede getroffene oder auch nicht getroffene Entscheidung. 

In meiner Praxis erlebe ich, dass es immer noch zu viele Arbeitgeber gibt die keine bAV anbieten. Die Gesprächspartner der Personalabteilung sind nicht selten der Auffassung, dass dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ich wiederhole sehr gerne noch einmal, dies ist seit 2002 ein Pflichtangebot aller Arbeitgeber.

Auch erlebe ich immer wieder, dass bestehende Vereinbarungen so veraltet sind und schon lange nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Viele Vertragskonstellationen sind vor 10 und mehr Jahren vereinbart worden und seitdem nie wieder angepasst worden. Dabei hat sich das Gesetz in den letzten Jahren mehrfach verändert. Sehr oft haben Arbeitgeber auch keine klare Regelung darüber gibt, welches Vorsorgeprodukt geprüft und genehmigt ist. Vielmehr liegen hier Verträge vieler verschiedener Anbieter vor. Ein Chaos was nicht selten zu Diskussionen mit alten und neuen Mitarbeitern führt. Hier auch ein Tipp von mir an alle Arbeitgeber. Im Einstellungsgespräch niemals die Übernahme bestehender bAV Verträge zusagen. Hier bitte die Zusage immer erst nach ausführlicher Prüfung aussprechen.

Die betriebliche Altersvorsorge bedeutet nicht viel Arbeit

Arbeitgeber denken oft, die betriebliche Altersvorsorge ist mit sehr viel Arbeit verbunden, deswegen wollen sich sehr viele damit auch nicht beschäftigen. Sie halten einen ja auch von wichtigerer Arbeit ab. Das muss nicht sein, denn mit der bAV ist es wie mit jeder anderen Versicherung. 

Bis zur Installation im Unternehmen erfordert sie Aufmerksamkeit. Ist sie jedoch einmal durch mich als Versicherungsmakler und kompetenten Partner eingerichtet, übernehme ich auch die komplette Beratung, Dokumentation und Verwaltung der Verträge. Entsprechende Protokolle über die Mitarbeiterberatungen stelle ich der Personalabteilung zur zusätzlichen Archivierung zur Verfügung. Somit können Arbeitgeber sich wieder ihrem Kerngeschäft zuwenden.

Mein nächstes Thema: Die Versorgungsordnung – Ist sie sinnvoll, oder kostet sie nur unnötig Geld?

Schreiben Sie mir!