Tierhalterhaftpflicht
Als Besitzer eines Hundes, Pferdes, Rindern, sonstige Reit- und Zugtiere sowie wilder Tiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden benötigen Sie eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Als Halter eines Tieres haften Sie somit in unbegrenzter Höhe für jegliche Schäden welche Ihr Tier verursacht. Für die Haftung reicht die Tatsache, dass Sie Eigentümer dieses Tier sind. Dies fällt unter den Begriff der Gefährdungshaftung.
Wer dagegen eine Katze, Nagetiere, Wellensittiche oder andere Kleintiere besitzt, für den leistet im Schadensfall die Privathaftpflicht.
Hunde, die bellen, beißen nicht!
Jeder Briefträger erlebt diese Situation mindestens einmal in seinem Berufsleben. Beim Austragen der Post beisst Ihr Hund den Briefträger. Hose kaputt, Bein verletzt, Schadenersatz, Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall betragen deshalb nicht selten mehr als 2.000 €.
Folgender Hinweis zu der Regelung des Sachkundenachweises in Nordrhein-Westfalen:
Geprüft werden: Sie als Halter „gefährlicher“ Hunde, darüberhinaus gilt die 20/40 Regelung für Hunde über 20 kg bzw. über 40 cm Schulterhöhe. Ein Nachweis der Sachkunde müssen Sie als Hundehalter entweder in einem „Fachgespräch“ mit einem Amtstierarzt und u.U. eines weiteren Experten erbringen, oder mittels einer theoretischen Sachkundeprüfung nachweisen. Ihre Lerninhalte sind vor allem Verhalten, Haltung, Erziehung sowie das Erkennen typischer Gefahrensituationen.
Auch zum Thema Rassehunde/Kampfhunde bitten wir Sie hier nachzulesen. Dort finden Sie genauere Informationen darüber ob Ihr Hund in der Liste der Rassehunde eingestuft ist. Wir weisen darauf hin, dass Beiträge zur Hundehaftpflicht für „Rassehunde“ deutlich höher ausfallen als die nicht gelisteter Hunde. Falschangaben bei der Beantragung der Haftpflicht, führt im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes.